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Gericht entscheidet gegen das legale Glücksspiel

Es ist ein harter Schlag gegen das legale Glücksspiel, wie das Bundesverfassungsgericht nun geurteilt hat. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen die Länderbestimmungen im neuen Glücksspielstaatsvertrag abgeschmettert. Damit dürfen die Länder ihre Mindestabstandsregelung bezüglich der Spielhallen durchsetzen, was als Konsequenz hat, dass viele Spielhallen schließen müssen und auch sehr viele Arbeitsplätze verloren gehen. Zudem sieht der Dachverband „Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.“ in diesem Urteil auch ein weiteres Problem, was das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich gar nicht bedacht hat, ebenso wenig, wie die Länder. Das legale Glücksspiel wird so nämlich derart eingeschränkt, dass die große Gefahr besteht, dass Spieler zum illegalen Glücksspiel wechseln. Und das wäre dann wirklich ein großes Problem.

Verbraucher schützendes Spiel sollte das Ziel sein

Für den Vorstandssprecher des Dachverbands der Deutschen Automatenwirtschaft e.V., Georg Stecker, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein schwerer Schlag. So bedauert Stecker, dass das Gericht nicht den verfassungsrechtlichen Bedenken gefolgt ist, die auch der Dachverband teilt. Schließlich kommt es so nicht nur dazu, dass die Spielhallenzahl in Deutschland ganz erheblich sinken wird. Stecker hat auch die große Befürchtung, dass damit der Weg für das illegale Glücksspiel geebnet wird und Hinterzimmerspielhallen sowie illegales Glücksspiel im Internet großen Auftrieb erhalten. Ganz unbegründet sind diese Befürchtungen sicherlich nicht und es teilen auch andere Leute genau diese Meinung. In Anbetracht der Tatsache, dass die Länder mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ja versuchen wollen, die Spieler zu schützen, ist die Umsetzung dieses Ziels natürlich nicht gerade auf einem optimalen Weg. Dabei setzt sich die Deutsche Automatenwirtschaft zusammen mit vielen Betreibern wie zum Beispiel der Gauselmann Gruppe gerade dafür ein, dass ein Verbraucher schützendes Spiel gewährleistet wird. Dass der Staat diesem Ziel dazwischen funkt, ist da natürlich sehr kontraproduktiv. Schließlich wird es so schwerer werden, das Glücksspiel in Deutschland wirklich in geregelte und vernünftige Bahnen zu bringen.

Arbeitsplätze gehen verloren

Stecker bemängelt aber nicht nur, dass die Länder diesen Weg eingeschlagen haben, um Spieler schützen zu wollen, auch wenn er hofft, dass die Verwaltungen und die Politik am Ende gute Lösungen finden werden. Es geht schließlich auch um sehr viele Arbeitsplätze, die jetzt alle auf der Kippe stehen. Dabei sind es vor allem die Beschäftigten, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, die sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv um den Spielerschutz und auch um die Suchtprävention gekümmert haben, wie Stecker bemerkt. Und dass gerade diese Menschen ihre Arbeit verlieren sollen, ist natürlich ein weiterer Schlag in Richtung Spielerschutz und Suchtprävention.

Auch Gauselmann ist über Urteil sehr enttäuscht

Nicht nur beim Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft e.V. ist die Enttäuschung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr groß. Auch bei der Gauselmann Gruppe sieht man das Urteil als eine große Enttäuschung. Paul Gauselmann, der Gründer und Chef der Gauselmann Gruppe, erklärte zwar, dass man in seinem Unternehmen das Urteil respektiere, aber dass er es nicht wirklich nachvollziehen kann. Schließlich, so Gauselmann, habe sein Unternehmen immer dafür gesorgt, dass bei Gauselmann das Spiel in eine geordnete Bahn gelenkt werde, die natürlich auch dem Spielerschutz zugutekommt. Das zeigt im Übrigen auch eine Feststellung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Danach ist die Zahl der Spielsüchtigen nämlich in den letzten Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau, und zwar konstant niedrig. Und beim Automatenspiel ist die Zahl sogar rückläufig, wodurch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch weniger verständlich erscheint.

Trotz Enttäuschung ist Gauselmann kämpferisch

Gauselmann hat zuletzt sogar noch ein System entwickelt, wodurch der Zutritt zu den Spielstätten noch geregelter abläuft. Mit dem Face-Check wird nämlich nicht nur der Spielerschutz, sondern auch der Jugendschutz sehr gut gewährleistet. Auch deswegen ist Paul Gauselmann umso enttäuschter. Dennoch lobte Gauselmann die Richter dafür, dass diese den Grundrechtseingriff ebenfalls als schwerwiegend betrachten. So gebe es wenigstens die Chance, dass die Kommunen nun prüfen müssen, welche Spielhallen weiterbetrieben werden können und welche eben schließen müssen. Und wie gewohnt zeigt sich Gauselmann auch wieder als wahrer Kämpfer. Denn er betonte zugleich, dass er alles daran setzen werde, um die eigenen Spielhallen und Mitarbeiter zu kämpfen. Und das kann man bei Paul Gauselmann wirklich sehr ernst nehmen. Aufgeben kommt für ihn schließlich nicht infrage.

Von | 2022-04-14T08:07:56+00:00 14. April 2022|Tags: |

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