Es ist schon etwas ganz Besonderes, wenn ein Spieler bei einem Online-Casino den ganz großen Wurf landet und satte 160.000 Euro gewinnt. In Österreich, der Alpenrepublik mit den bekanntermaßen guten Internetgeschwindigkeiten, ist dies einem jungen Gastronomen gelungen. Die Freude an dem Gewinn hielt jedoch nur kurz an!
Betreiberfirma wollte Gewinn nicht auszahlen
Das Gefühl, welches der junge Gastronom in dem Moment fühlte, als der Gewinn seinem Spielerkonto gutgeschrieben wurde, muss wohl wahrlich unbeschreiblich gewesen sein. 160.000 Euro, damit lassen sich viele Träume erfüllen. Kurzerhand versuchte der Spieler seinen Gewinn auszahlen lassen und erlebte eine böse Überraschung, als plötzlich sein Telefon klingelte. Der Glücksspielbetreiber am anderen Ende der Leitung holte den jungen Mann aus allen Wolken und erklärte ihm, dass er seinen Gewinn nicht auszahlen konnte, da er angeblich nur 1,60 Euro gewonnen hatte. Angeblich habe ein Softwarefehler vorgelegen, welcher dem jungen Mann einen vermeintlichen Gewinn von 160.000 Euro regelrecht „vorgegaukelt“ habe. Der junge Mann wurde nachvollziehbar skeptisch und bestand auf seine Gewinnauszahlung. Merkwürdig war in diesem Zusammenhang auch, dass die Betreiberfirma ihm eine Kulanzauszahlung in Höhe von 45.000 Euro anbot. Angesichts der Argumentation, dass die Guthabenbuchung in Höhe von 160.000 Euro auf dem Spielerkonto nur durch einen Softwarefehler zustande kam und dass der tatsächliche Gewinn sich nur auf 1,60 Euro belaufen würde, durchaus ein Grund zum berechtigten Zweifel.
Mit Screenshots zum Anwalt
Selbstverständlich wandte sich der junge Spieler an einen Rechtsanwalt. Bevor er dies tat, war er jedoch durchaus clever, da er Bildschirmfotos von seinem Spielerkonto mit dem Guthaben darauf sicherte. Das Vorgehen des Online-Kasino-Betreibers könnte durchaus die ganze Onlineglücksspielbranche betreffen. Einfach einmal vorstellen: Ein Spieler knackt in einem Online-Casino den einarmigen Banditen und gewinnt den Jackpot in Höhe von 160.000 Euro. Das Geld wird dem Guthaben des Spielers gutgeschrieben und der Betreiber spricht kurzerhand von einem, für den Spieler nicht nachvollziehbaren, Softwarefehler und einen Gewinn von gerade einmal 1,60 Euro, bietet aber gleichzeitig eine Kulanzzahlung in Höhe von 45.000 Euro an, merkwürdig oder?
Greift das Konsumentenschutzgesetz in Österreich?
Der Fall könnte somit noch für einen etwas längeren Zeitraum ein Gericht beschäftigen, da das Betreiberunternehmen im aktuellen Fall 45.000 Euro ausgezahlt und den Restbetrag bereits vom Konto des Spielers gelöscht hat. Zumindest wird ein Gericht nun feststellen müssen, ob das österreichische Konsumentenschutzgesetz hier greift: „Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Verbraucher senden und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken, dass der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen habe, haben dem Verbraucher diesen Preis zu leisten; er kann auch gerichtlich eingefordert werden.“