Kaum eine Woche vergeht, in der der österreichische Glücksspielgigant Novomatic nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung in der Alpenrepublik ist. Manchmal finden sich die Rechtsanwälte des Herstellers von Automatenspielen auf der Seite der Anklage wieder, wenn es zum Beispiel darum geht, gegen, nach österreichischem Recht, illegal betriebene Zockerbuden vorzugehen, oder ab und an auch auf der Seite des Angeklagten, wenn mal wieder eine Spielsüchtiger seine verloren Moneten zurückfordert. Dieses mal jedoch mussten die Rechtsabteilung des Konzerns zwar nicht selbst tätig werden, da die nun stattgefundenen Verhandlung zwischen dem dem Staat Österreich und einem Betreiber einer Spielothek stattfand, doch hat auch dieses nun erfolgte Urteil gehörigen Einfluss auf Novomatic selbst. Vor Gericht ging es darum, ob in Wien der Betreiber des Etablissements im Jahr 2015 illegale Spielautomaten betrieben hat, denn genau dies warf ihm die Finanzpolizei vor. Die Anklage verwies dabei auf die durch die Behörden erfolgten Test der Novomatic Slots vom 09. Januar 2015, nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Automatenverbots in Wien, in denen festgestellt wurde, dass sowohl die geforderten Einsatzgrenzen von 0,50 Euro, als auch der maximal zu erreichende Gewinn von 20 Euro umgangen wurden. Als Knackpunkte erwiesen sich dabei die Features „Wiener Würfel“ und „Action Games“, die zu dem Urteil vor dem Verwaltungsgericht in Wien führten, dass die Finanzpolizei mit ihrer Einschätzung der Illegalität der Novomatic Automatenspiele im Recht war.

Das Verwaltungsgericht Wien kam zu dem Urteil: „Das Würfelspiel sei dem sogenannten Walzenspiel vorgeschaltet und diene ausschließlich der Steigerung des Einsatzes für das Walzenspiel. Die Testspiele haben somit ergeben, dass die Walzenspiele auch mit höheren Einsätzen als 50 Cent gespielt werden konnten.“

Auch ein Gutachten half dem Angeklagten nicht

Trotz eines eingebrachten Gutachtens, dass den gesetzeskonformen betrieb der Novomatic Slots bestätigen sollte und eine Berufung auf den Wiener Spielapparatebeirat, halfen dem Angeklagten vor dem Verwaltungsgericht in Wien wenig, denn dieser ließ sich davon herzlich wenig beeindrucken. Für die Justiz ist der Spielapparatebeirat keine Behörde, sondern ein Gremium, dass auf landesgesetzlicher Basis eingerichtet wurde und die Kompetenz zur Abgabe fachlicher Empfehlungen besitzt. Allerdings sagt die Positivliste, auf der alle Spielautomaten gelistet sind, die nach der Einschätzung des Beirates die gesetzlichen Anforderung erfüllen, nach Meinung der Richter rein gar nichts über die Funktionsweise der Software aus. Damit ist diese auch für Beurteilung der Rechtskonformität des Ausspielungsbetriebes völlig nebensächlich. Noch schlimmer beurteilten das Verwaltungsgericht in Wien das vorgebrachte Gutachten und bügelte es als mangelhaft und äußerst rudimentär ab. Für den Betreiber der Spielothek ist diese Einschätzung natürlich doppelt ärgerlich, denn zum Einen war nun das Gutachten sprichwörtlich für die Katz und zum Anderen nützt eine landesrechtliche Vereinigung mit Empfehlungsrecht recht wenig, wenn deren Beurteilungen dann vor Gericht keinerlei Relevanz besitzen. Schon im Mai vergangenen Jahres kam das Verwaltungsgericht in Wien zum gleichen Ergebnis und beurteilte die Novomatic Automatenspiele vor Inkrafttreten des Verbots des „Kleinen Glücksspiels“ in der Stadt als illegal, da sie gegen das damalige Glücksspielgesetz verstießen.

Für den Angeklagten bleibt nur der Gang vor eine höhere Instanz, denn schon einmal haben andere Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Wien aufgehoben und kamen auch zu dem Schluss, dass die Novomatic Slots sehr wohl legal und rechtskonform waren.

Hü und Hott - jedes Gericht sagt etwas anderes

Wie kompliziert die ganze Beurteilung über die Legalität der Novomatic Spielautomaten vor Inkrafttreten des Verbots in Wien tatsächlich ist, lässt sich sehr gut daran erkennen, dass fast jedes Gericht, was sich mit dieser Materie auseinandersetzen muss, zu einem gänzlichen anderen Urteil kommt. Das Verwaltungsgericht in Wien kam im letzten Jahr zu dem Schluss, dass die Slot Automaten illegal wären, nur einen Monat später entschied die nächst höhere Instanz, das Oberlandesgericht Wien, genau das Gegenteil und gab Novomatic recht. Der Glücksspielkonzern beruft sich zudem auch auf die Entscheidung des Handelsgerichts Wien, dass feststellte, dass sämtliche in Wien betriebenen Automatenspiele von Novomatic mit einer erteilten Konzession von der MA 36 des Magistrates der Stadt Wien betrieben wurden. Außerdem bewilligte das Magistrat nur dann eine Erlaubnis zum Betrieb, wenn wenn das Geldspielgerät, oder das betreffende Spiel, in der Positivliste des Spielapparatebeirates konkret angeführt war. In diesem Fall beurteilen also zwei unterschiedliche Gerichte den selben Sachverhalt völlig konträr. Für das HG ist der Apparatebeirat ein positives Entscheidungskriterium, für das VG wiederum nicht. Da sollte sicherlich die Frage erlaubt sein, wie ein Betreiber einer einfachen Spielothek in diesem Wirrwarr durchsehen soll, wenn dies noch nicht einmal der Justiz selbst gelingt. Im Moment liegt das gesamte Thema, rund um die Illegalität der Novomatic Spielautomaten, beim Obersten Gerichtshof, der am Ende ein für alle mal das Hü und Hott beenden soll. Der Glücksspielkonzern wird auf dieses letztinstanzliche Urteil gespannt warten, denn die daraus resultierende Entscheidung könnte, sofern sie gegen Novomatic ausfallen würde, eine ganze Reihe von Klagen gegen das Unternehmen nach sich ziehen. Schon jetzt stehen für diesen Fall Thomas Sochowsky und sein Anwalt Peter Ozlberger in den Startlöchern, die seit geraumer Zeit schon Spielerklagen gegen Novomatic initiieren.

Zum Glück haben sowohl Spieler, als auch Betreiber von Online Casino solche Probleme nicht. In den zahlreichen virtuellen Spielhallen können Gambler mittlerweile jeden Klassiker und jede Neuerscheinung der Novoline Automatenspiele zu jedem Zeitpunkt und von jedem Ort aus via mobiles Casino zocken, so lange und so oft sie wollen.