Beim Hersteller Novomatic bekommen die Anwälte wieder einiges an Arbeit. Denn in dem Konzern der Novoline Spiele wird es in Sachen Spielerklagen einfach nicht ruhiger. Nun fordert ein spielsüchtiger Kläger rund 400.000 Euro von dem Konzern zurück. Sein Anwalt sieht die Chancen gut stehen, da er der Meinung ist, dass die Spielautomaten illegal betrieben wurden. Novomatic hält natürlich dagegen und bestreitet jegliche Illegalität. Vielmehr sei laut des niederösterreichischen Großkonzerns alles mit rechten Dingen abgelaufen. Es bleibt spannend.

Legal oder illegal? – Landgericht muss entscheiden

Novomatic hat aktuell vor dem Landgericht Wiener Neustadt ein Verfahren anhängig, dass ein Spielsüchtiger angestrebt hat. Auch in diesem Fall geht es wieder darum, dass der spielsüchtige Kläger seine Spieleinsätze von Novomatic zurückbekommen möchte, da er laut seinen eigenen Angaben und den Angaben seines Anwalts und eines Gerichtsgutachters zufolge aufgrund seiner Spielsucht nicht geschäftsfähig gewesen sei, zumindest was das Glücksspiel angeht. Der Kläger aus dem Waldviertel fordert daher stattliche 400.000 Euro von einer Novomatic-Tochter zurück.

Um dieser Zahlung zu entgehen, hat Novomatic nun einen alten Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt, der allerdings zu einem Eigentor bei dem Konzern führen könnte. Denn es wurde in diesem Bescheid zwar der Betrieb von 2.500 Spielautomaten bewilligt, doch nur unter der Auflage, dass diese nicht direkt mit Geld bespielt werden können. Der Kläger beruft sich nun darauf, dass er aber genau dies zum Spielen getan habe, die Spielautomaten direkt mit Geld gefüttert zu haben. Novomatic beruft sich aber nun auf ein neueres Gesetz, was dies erlaubt. Das Landgericht Wiener Neustadt hat nun also auch noch zu prüfen, ob Novomatic gegen den Bewilligungsbescheid verstoßen hat. Das würde natürlich bedeuten, dass die Spielautomaten illegal betrieben worden wären, falls dies der Fall gewesen ist. Dem Kläger dürfte eine solche Bewertung natürlich in die Hände spielen.

Eigentlich ging es nur um die Höhe des verspielten Geldes

Ob sich Novomatic mit der Vorlage des Bewilligungsbescheides wirklich einen Dienst erwiesen hat, muss das Gericht nun entscheiden. Dabei ging es in der Verhandlung am 24. Oktober 2016 vor dem Landgericht Wiener Neustadt eigentlich nur darum, in welcher Höhe der spielsüchtige Kläger Geld verzockt hatte. Um aber der Legalität der Spielautomaten Nachdruck zu verleihen, legten die Novomatic-Anwälte den Bewilligungsbescheid offen und müssen nun eine noch ganz andere Sache bekämpfen.

Der Bewilligungsbescheid vom 8. August 2005 hat ganz genau offenbart, dass die Spielautomaten nicht „durch Eingabe von Geld, Spielmarken, Lochkarten, Chipkarten und dergleichen in Tätigkeit gesetzt oder benützbar gemacht werden können“ und dass alle Ein- und Auszahlungen über ein zentrales Kassensystem zu erfolgen haben. Auch steht im Bescheid, dass „Vorgänge dieser Art an den Geräten selbst nicht zulässig sind“. Demnach hätten Spieler also nur spielen können, wenn sie über eine zentrale Kasse registriert worden wären, um dort Ein- und Auszahlungen zu tätigen. Das wäre für den Spielerschutz natürlich enorm wichtig gewesen.

Spielautomaten können direkt mit Geld bespielt werden

Der Klägeranwalt hat nun aber bekannt gegeben, dass es für Spieler in den besuchten Spielstätten sehr wohl möglich gewesen sei, auch mit direktem Geldeinwurf die Spielautomaten zu betreiben. Er habe dabei sogar die Möglichkeit gehabt, einen 500-Euro-Schein in das Spielgerät zu bringen, um zu spielen. Das hat Novomatic auch nicht bestritten. Jedoch gab der Anwalt von Novomatic auch zu verstehen, dass es 2006 ein neues Gesetz für Spielautomaten gegeben hätte, auf dieser Basis dann die 2007 erlassenen Bescheide es erlauben würden, auch direkt mit Geld an den Spielautomaten zu spielen. Daher wurden laut Novomatic 2007 auch die Geldspielgeräte ausgewechselt.

Alter Bescheid galt eigentlich bis August 2015

Da der alte Bescheid eigentlich eine Gültigkeit von zehn Jahren hatte und somit bis August 2015 galt, besteht natürlich nun Klärungsbedarf, nach welchem Bescheid hätte gespielt werden dürfen. Und da gehen die Meinungen von Kläger und Novomatic natürlich weit auseinander. Es geht ja auch nicht gerade um wenig Geld.

Für den Klägeranwalt geht es aber vor allem um die grundsätzliche Frage, ob die Spielautomaten illegal betrieben wurden. Denn dann könnten alle Spieler ihre Verluste, die sie in den betroffenen Spielstätten gemacht haben, einklagen. So soll es auch zu einer Musterklage kommen, die genau abklärt, ob es einen illegalen oder einen legalen Betrieb der Spielautomaten gab, und zwar unabhängig vom Urteil im aktuellen Verfahren.