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Novomatic verliert wichtige Automatenkonzession in Österreich

Mit einem negativen Paukenschlag geht die Woche für den österreichischen Glücksspielkonzern Novomatic zu Ende. Neben der verzögerten Übernahme des australischen Konkurrenten Ainsworth, durch die Finanzaufsicht des Landes, kommt es nun auch auf dem heimischen Markt für Novomatic knüppeldick. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte die Automatenkonzession für die Tochterfirma Admiral diese Woche für rechtswidrig. Vorangegangen war ein erbitterter Rechtsstreit um die Erlaubnis in Niederösterreich das kleine Glücksspiel betreiben zu können. Admiral bekam im Jahr 2012 die alleinige Konzession in einem Vergabeverfahren zugesprochen, obwohl die Gesetzgebung hier den Spielraum für bis zu drei Anbieter von kleinem Glücksspiel möglich machte. Bei dieser Vergabe vor vier Jahren fühlte sich vor allem der deutsche Konzern Gauselmann mit seiner Merkur Entertainment AG unrechtmäßig behandelt und zog vor Gericht. Mit dem jetzigen Urteil dürfte vieleicht einiges in Niederösterreich in Bewegung geraten.

Bei der alleinigen Vergabe an Novomatic ging es nicht mit rechten Dingen zu

Diesen Standpunkt vertritt zumindest der Verwaltungsgerichtshof, der über die Klage gegen die Konzessionsvergabe zu befinden hatte. In seinem Urteil gab er bekannt, dass der Bescheid für die Erteilung der Erlaubnis für das kleine Glücksspiel wegen einer Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften rechtswidrig ist. Das Gericht bemängelte vor allem den intransparenten Umgang mit den anderen drei Bewerbern. So war es zum Beispiel der Gauselmann-Gruppe mit seiner Tochterfirma Merkur Entertainment AG nicht möglich während des Lizenzierungsverfahrens Akteneinsicht zu erhalten. Die zuständigen Behörden wiesen dies damals unter der Berufung auf den erhöhten Verwaltungsaufwand ab. Hier sahen die Richter, dass den Anforderungen an eine rechtmäßige Begründung nicht einmal im Ansatz entsprochen worden war. Zusätzlich bemerkten sie auch das völlige Fehlen einer vernünftigen Begründung für die Nichterteilung der Konzessionen für die Mitbewerber. Dies alles zusammengefasst war für der Verwaltungsgerichtshof ein klares Zeichen dafür, dass hier Verfahrensvorschriften nicht angewandt wurden um Novomatic mit Admiral eine Monopolstellung zu verschaffen und andere Bewerber aus dem Spiel zu werfen. Diese Einschätzung des Gerichts kommt sicherlich nicht einfach aus dem blauen Himmel gefallen, denn wer sich längere Zeit mit dem Gebaren des Glücksspielriesen beschäftigt hat, der weiß wie stark der Einfluss auf die österreichische Politik ist. Auch das Thema Schmiergeldzahlungen ist für Novomatic noch lange nicht vom Tisch.

Novomatic darf noch 18 Monate die Slot Automaten weiterbetreiben

Wie weit der Arm von Novomatic reicht wird mehr als deutlich, wenn man sich vor Augen führt, welche Konsequenzen jetzt aus dem Urteil für den Konzern vorerst entstehen. Wohlweislich haben sich die Österreicher schon vorher auch um die Landesparlamente mit ihrem Lobbyismus gekümmert und eine windige Hintertür einbauen lassen. Im Landesglücksspielgesetz in Niederösterreich wurde nicht umsonst ein Passus aufgenommen, wonach der Inhaber der Erlaubnis auch bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheides seine Glücksspiele bis zu 18 weitere Monate lang anbieten darf. Insgesamt geht es hier um über 1.300 Slot Automaten in Niederösterreich, die somit weiter in den zahlreichen Spielhallen stehen bleiben dürfen. Was am Ende das Urteil für Konsequenzen nach sich ziehen wird, ist bis jetzt noch nicht absehbar, denn Vertreter von Novomatic gehen davon aus, dass es zu keiner neuen Ausschreibung kommen wird und die zuständige Behörden einfach nur die Fehler in der Verfahrensweise bereinigen. Für den Glücksspielkonzern wäre dies natürlich die eleganteste Lösung, denn so könnten sie ihre Quasi-Monopolstellung weiter aufrecht erhalten. Sollten die Behörden jedoch, trotz des Drucks von Novomatic, an einem echten Wettbewerb zum Wohle des Gamblers interessiert sein, dann dürfte am Ende nicht anderes als die Neuvergabe der Lizenzen zur Debatte stehen.

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